Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
- Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Die Regelungen der badenwürttembergischen Corona-Verordnung auf einen Blick: Corona-Regeln ab 23. Februar 2022.
- symptomfreie Schülerinnen und Schüler im Alter von 7 – 17 Jahren
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
Zusätzlich gilt ab dem 12. Januar für den Innenbereich mit Maskenpflicht, dass Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder Vergleichbares tragen müssen (z.B.: FFP3, KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken).
Des Weiteren gilt für uns als Verein nach wie vor die Dokumentationpflicht der Kontaktdaten. D.h für Mitglieder/Zuschauer ist das ebenfalls nicht optional! Wer die Halle betreten möchte, muss vollständige Kontaktdaten in unserem Onlinegästebuch hinterlassen.
Weitere Information zur Online-Registrierung hier. Direkt zur Online Gästeregistrierung.
Die Offizielen Regelungen für den Sport etc. die ab 27. Dezember 2021 gelten (Stand: 12.1.2022 Kultusministerium BW) gibt es hier
Ausgenommen sind:
- symptomfreie Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis gilt als Test-Nachweis)
- Personen für die es keine Impfempfehlung gibt
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
- nicht-immunisierte Jugendlich bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen, ist ein negativer Antigentest ausreichend.
Des Weiteren gilt für uns als Verein nach wie vor die Dokumentationpflicht der Kontaktdaten. D.h für Mitglieder/Zuschauer ist das ebenfalls nicht optional! Wer die Halle betreten möchte, muss vollständige Kontaktdaten in unserem Onlinegästebuch hinterlassen.
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Ausgenommen von der PCR Regelung sind:
- Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis gilt als Nachweis)
- Personen für die es keine Impfempfehlung gibt
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
In diesen drei Fällen reicht ein negativer Antigentest.
Die Ausnahme ist der Wettkampf- und Ligabetrieb. Hier genügt für alle teilnehmenden Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer und sonstigen daran Mitwirkenden, ein negativer Antigen-Testnachweis an jedem Präsenztag.
Des Weiteren gilt für uns als Verein nach wie vor die Dokumentationpflicht der Kontaktdaten. D.h für Mitglieder/Zuschauer ist das ebenfalls nicht optional! Wer die Halle betreten möchte, muss vollständige Kontaktdaten in unserem Onlinegästebuch hinterlassen.
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