Aktuelle Informationen

In Baden Württemberg gilt aktuell wieder die Warnstufe. Es gilt also die 3G-Regelung.
 
Für uns bedeutet das, wer weder geimpft noch genesen ist und im Training- oder Spielbetrieb teilnehmen möchte, muss einen tagesaktuellen negativen Antigenschnelltest vorlegen. Dies gilt ebenfalls für Zuschauer.
 

Ausnahmen:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
  •  Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.


Die Regelungen der badenwürttembergischen Corona-Verordnung auf einen Blick: Corona-Regeln ab 23. Februar 2022.

In Baden Württemberg gilt aktuell wieder die Alarmstufe. 
 
Dennoch gilt bei uns aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bis auf Weiteres die 2G-Plus-Regelung.

Das bedeutet, das jeder, abgesehen von Genesenen- oder Impfstatus (einschließlich Drittimpfungen), einen negativen Antigenschnelltest vorlegen muss! Das gilt für alle Spieler, Trainer, Zuschauer und sonstige Mitwirkende (auch für den Spielbetrieb). Sondertestpflicht gilt noch bis einschließlich 28. Februar.
  
 Ausgenommen von 2G sind nach wie vor:
 
  • symptomfreie Schülerinnen und Schüler im Alter von 7 – 17 Jahren
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

Zusätzlich gilt ab dem 12. Januar für den Innenbereich mit Maskenpflicht, dass Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder Vergleichbares tragen müssen (z.B.: FFP3, KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken).

Des Weiteren gilt für uns als Verein nach wie vor die Dokumentationpflicht der Kontaktdaten. D.h für Mitglieder/Zuschauer ist das ebenfalls nicht optional! Wer die Halle betreten möchte, muss vollständige Kontaktdaten in unserem Onlinegästebuch hinterlassen.

Weitere Information zur Online-Registrierung hier. Direkt zur Online Gästeregistrierung.

Die Offizielen Regelungen für den Sport etc. die ab 27. Dezember 2021 gelten (Stand: 12.1.2022 Kultusministerium BW) gibt es hier

Das bedeutet, das jeder, abgesehen von Genesenen- oder Impfstatus, einen negativen Antigenschnelltest vorlegen muss! Der Schülerausweis gilt nicht als Testnachweis! Diese Sondertestpflicht gilt noch bis einschließlich 15. Januar.
 
In Baden Württemberg gilt aktuell die Alarmstufe. 
 
Ab sofort gilt die 2G-Regelung.
 
Für uns bedeutet das, wer weder geimpft noch genesen ist darf am Trainingsbetrieb, wie auch in Wettkampfserien und im Ligagebtrieb nicht teilnehmen! D.h. für teilnehmende Sportlerinner und Sportler und sonstige daran Mitwirkende, gilt ausnahmslos die 2G-Regelung.
 

Ausgenommen sind:

  • symptomfreie Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis gilt als Test-Nachweis)
  • Personen für die es keine Impfempfehlung gibt
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
  • nicht-immunisierte Jugendlich bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen, ist ein negativer Antigentest ausreichend.

Des Weiteren gilt für uns als Verein nach wie vor die Dokumentationpflicht der Kontaktdaten. D.h für Mitglieder/Zuschauer ist das ebenfalls nicht optional! Wer die Halle betreten möchte, muss vollständige Kontaktdaten in unserem Onlinegästebuch hinterlassen.

Weitere Information zur Online-Registrierung hier. Direkt zur Online Gästeregistrierung.

In Baden Württemberg gilt aktuell die Warnstufe.
 
Für uns bedeutet das, wer weder geimpft noch genesen ist und im Trainingsbetrieb teilnehmen möchte, muss einen PCR Test (max. 48h alt) vorlegen. 
Dies gilt auch für die Zuschauer bei den Spielen.
 

Ausgenommen von der PCR Regelung sind:

  • Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis gilt als Nachweis)
  • Personen für die es keine Impfempfehlung gibt
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

In diesen drei Fällen reicht ein negativer Antigentest.

Die Ausnahme ist der Wettkampf- und Ligabetrieb. Hier genügt für alle teilnehmenden Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer und sonstigen daran Mitwirkenden, ein negativer Antigen-Testnachweis an jedem Präsenztag.

Des Weiteren gilt für uns als Verein nach wie vor die Dokumentationpflicht der Kontaktdaten. D.h für Mitglieder/Zuschauer ist das ebenfalls nicht optional! Wer die Halle betreten möchte, muss vollständige Kontaktdaten in unserem Onlinegästebuch hinterlassen.

Weitere Information zur Online-Registrierung hier. Direkt zur Online Gästeregistrierung.